Nachhaltigkeit


»Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut«

Laozi (chinesischer Philosoph, 6.–5. Jahrhundert v. Chr)

»Als langfristig orientierter Fonds- und Asset Manager sind wir uns der Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft bewusst. Dieser großen gesellschaftlichen Herausforderung begegnen wir als Immobilieneigentümer mit einer speziell ausgerichteten Strategie.«

Professionelles und persönliches Immobilienmanagement

Leistungen der aik
Umwelt, Soziales und Governance (ESG) stehen im Mittelpunkt unserer Geschäftsaktivitäten. Wir arbeiten mit Respekt für unseren Lebensraum und berücksichtigen Umwelt- und Sozialaspekte bei unserer Immobilien- und Unternehmensstrategie und verfolgen eine nachhaltige Unternehmensführung. 

Unser unternehmerisches Handeln ist darauf ausgerichtet, nicht nur heute, sondern auch in Zukunft nachhaltig und wertvoll für Gesellschaft und Umwelt zu sein. Wir verstehen ESG als kontinuierlichen Prozess, den wir auf Unternehmens-, Fonds- und Immobilienebene aktiv hinterfragen und kontinuierlich verbessern.
Bereits seit Unternehmensgründung im Jahr 1999 legen wir den Fokus auf langfristig vermietbare Immobilieninvestitionen, um für die Anleger eine stabile Ertragssituation zu generieren. Dazu gehören auch unternehmensinterne ökologische Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits seit 2010 Teil der Ankaufsprüfung sind und fortlaufend weiterentwickelt werden. 

Wir sind uns unserer nachhaltigen Verantwortung auch in sozialen Bereichen bewusst und legen großen Wert auf ein nachhaltiges Personal- und Gesundheitsmanagement. So wird neben kostenlosen Getränken und Obst wöchentlich eine aktive Mittagspause angeboten. Ein regelmäßiger Austausch abseits der täglichen Arbeit erfolgt bei zahlreichen Mitarbeiterevents. Weiterhin unterstützen wir jährlich verschiedene Umwelt- und Sozialprojekte. 

»Verbunden werden auch
die Schwachen mächtig.«

Friedrich Schiller (Dichter, 1759-1805)

Karriere bei der aik

»Wir engagieren uns in Verbänden und Initiativen, die das Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen und in der Finanzwirtschaft fördern und weiterentwickeln.«

Mitgliedschaften

Die aik ist Mitglied im BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. und orientiert sich in ihrem Handeln an den „Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement“ und dem Verhaltenskodex der Fondsbranche „BVI Wohlverhaltensregeln“.

Leistungen der aik

Im Jahr 2018 sind wir als Gründungsmitglied der „Stiftung Allianz für Klima und Entwicklung“ vom Bundesentwicklungsministerium beigetreten und unterstützen damit aktiv das Ziel zur Vermeidung, Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen und der Förderung von privaten Initiativen als Unterstützung der staatlichen Klimaschutzmaßnahmen. 

Leistungen der aik

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen auf Unternehmensebene

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

[Die Gesellschaft hat die nachfolgende Erklärung am 29.12.2022 angepasst. Im Wesentlichen wurden nur klarstellende und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden weitere Erläuterungen zu den Strategien der Gesellschaft zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken ergänzt.]

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „Offenlegungs-Verordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (auch kurz ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

Nachhaltigkeitsrisiken haben das Potential des negativen Einflusses auf alle Geschäftsbereiche und Risikoarten, sind aber lediglich ein Teilaspekt der bekannten wesentlichen Risikoarten. Daher wurde auf eine separate Aufnahme als Risikoart verzichtet. Der Umgang mit den Einzelrisiken ist im Risikoinventar der Gesellschaft festgelegt und wird so in das Risikomanagement integriert.

Nachhaltigkeitsrisiken schließen klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und transitorischen Risiken ein.

Physische Risiken ergeben sich sowohl durch externe Ereignisse aus dem Bereich Klima und Umwelt als auch im Hinblick auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen.

Transitionsrisiken entstehen durch politische und regulatorische Maßnahmen beim Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Die Gesellschaft stellt die Einhaltung sich ändernder, regulatorischer Vorgaben sicher, indem sie die Gesetzesentwicklungen laufend überwacht.

Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Soziales und Unternehmensführung sind für Sondervermögen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien z.B., dass bei Immobilientransaktionen andere Beteiligte versuchen könnten, das jeweilige Sondervermögen für Geldwäsche oder andere strafbare Handlungen zu missbrauchen. Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft durch eine sorgfältige Auswahl Ihrer Geschäftspartner.

Bei der Auswahl Ihrer Geschäftspartner berücksichtigt die Gesellschaft ethische Grundsätze. Ziel ist es, Geschäfte zu vermeiden, die nicht dem Selbstverständnis entsprechen und zu Reputationsrisiken führen könnten. Dazu gehört, keine Verträge mit Geschäftspartnern abzuschließen, die auf EU-Sanktionslisten geführt werden.

Um zu verhindern, dass die Gesellschaft durch nicht hinreichende Nachhaltigkeitsbemühungen Reputationsschäden oder die von ihr verwalteten Investmentvermögen materielle Schäden erleiden, wurde für die Gesellschaft eine Nachhaltigkeitsstrategie und für die von ihr verwalteten Sondervermögen eine Investmentstrategie aufgestellt, die Vorgaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess (insbesondere im Due Diligence-Prozess) macht. Die Gesellschaft betreibt neben der laufenden Marktbeobachtung, einen regelmäßigen Austausch mit der Anlegerzielgruppe und dem Wettbewerbsumfeld, um eine marktorientierte Produktentwicklung betreiben und auf veränderte Präferenzen der Anleger und Marktveränderungen reagieren zu können.

Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle wesentlichen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese regelmäßig. In der Investitionsphase werden neben einer ausführlichen bautechnischen Prüfung und einer Standortanalyse (Gefährdungslage am Standort) auch aik-spezifische Nachhaltigkeitsaspekte (ökologische, energetische und soziale Aspekte) und damit implizit auch etwaige Nachhaltigkeitsrisiken anhand eines Scoring-Modells geprüft. Auch während der laufenden Bewirtschaftung der Objekte und Portfolien werden Nachhaltigkeitsaspekte und damit Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

[Die Gesellschaft hat die nachfolgende Erklärung am 29.12.2022 angepasst. Die Änderungen sind im Wesentlichen klarstellender Natur. Die Gesellschaft verdeutlicht noch einmal, dass nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht berücksichtigt werden. Weiter wurde ergänzt, dass auch nicht konkret geplant ist, die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen künftig zu berücksichtigen.]

Die Gesellschaft berücksichtigt nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Der Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen der Gesellschaft liegt nicht auf der Berücksichtigung bzw. der Integration nachhaltiger Aspekte, sodass nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen keine besondere Berücksichtigung finden. Eine Einbeziehung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist gegenwärtig auch nicht konkret geplant.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

[Die Gesellschaft hat die nachfolgende Erklärung am 29.12.2022 angepasst. Die Änderungen sind im Wesentlichen klarstellender Natur.]

Die Vergütungspolitik der Gesellschaft ist so ausgestaltet, dass sie keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken setzt. Wenn eine variable Vergütung (Bonisystem) zum Einsatz kommt, bewegt sich diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die entsprechenden Organe stellen sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen.

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aik Immobilien-Investmentgesellschaft mbH
Richard-Oskar-Mattern-Str. 8
40547 Düsseldorf/Germany

Tel. +49 (0)211 537420-0
www.aik-invest.de

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