[Die Gesellschaft hat die nachfolgende Erklärung am 29.12.2022 angepasst. Im Wesentlichen wurden nur klarstellende und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden weitere Erläuterungen zu den Strategien der Gesellschaft zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken ergänzt.]
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „Offenlegungs-Verordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (auch kurz ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.
Nachhaltigkeitsrisiken haben das Potential des negativen Einflusses auf alle Geschäftsbereiche und Risikoarten, sind aber lediglich ein Teilaspekt der bekannten wesentlichen Risikoarten. Daher wurde auf eine separate Aufnahme als Risikoart verzichtet. Der Umgang mit den Einzelrisiken ist im Risikoinventar der Gesellschaft festgelegt und wird so in das Risikomanagement integriert.
Nachhaltigkeitsrisiken schließen klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und transitorischen Risiken ein.
Physische Risiken ergeben sich sowohl durch externe Ereignisse aus dem Bereich Klima und Umwelt als auch im Hinblick auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen.
Transitionsrisiken entstehen durch politische und regulatorische Maßnahmen beim Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Die Gesellschaft stellt die Einhaltung sich ändernder, regulatorischer Vorgaben sicher, indem sie die Gesetzesentwicklungen laufend überwacht.
Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Soziales und Unternehmensführung sind für Sondervermögen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien z.B., dass bei Immobilientransaktionen andere Beteiligte versuchen könnten, das jeweilige Sondervermögen für Geldwäsche oder andere strafbare Handlungen zu missbrauchen. Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft durch eine sorgfältige Auswahl Ihrer Geschäftspartner.
Bei der Auswahl Ihrer Geschäftspartner berücksichtigt die Gesellschaft ethische Grundsätze. Ziel ist es, Geschäfte zu vermeiden, die nicht dem Selbstverständnis entsprechen und zu Reputationsrisiken führen könnten. Dazu gehört, keine Verträge mit Geschäftspartnern abzuschließen, die auf EU-Sanktionslisten geführt werden.
Um zu verhindern, dass die Gesellschaft durch nicht hinreichende Nachhaltigkeitsbemühungen Reputationsschäden oder die von ihr verwalteten Investmentvermögen materielle Schäden erleiden, wurde für die Gesellschaft eine Nachhaltigkeitsstrategie und für die von ihr verwalteten Sondervermögen eine Investmentstrategie aufgestellt, die Vorgaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess (insbesondere im Due Diligence-Prozess) macht. Die Gesellschaft betreibt neben der laufenden Marktbeobachtung, einen regelmäßigen Austausch mit der Anlegerzielgruppe und dem Wettbewerbsumfeld, um eine marktorientierte Produktentwicklung betreiben und auf veränderte Präferenzen der Anleger und Marktveränderungen reagieren zu können.
Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle wesentlichen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese regelmäßig. In der Investitionsphase werden neben einer ausführlichen bautechnischen Prüfung und einer Standortanalyse (Gefährdungslage am Standort) auch aik-spezifische Nachhaltigkeitsaspekte (ökologische, energetische und soziale Aspekte) und damit implizit auch etwaige Nachhaltigkeitsrisiken anhand eines Scoring-Modells geprüft. Auch während der laufenden Bewirtschaftung der Objekte und Portfolien werden Nachhaltigkeitsaspekte und damit Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt.
[Die Gesellschaft hat die nachfolgende Erklärung am 29.12.2022 angepasst. Die Änderungen sind im Wesentlichen klarstellender Natur. Die Gesellschaft verdeutlicht noch einmal, dass nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht berücksichtigt werden. Weiter wurde ergänzt, dass auch nicht konkret geplant ist, die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen künftig zu berücksichtigen.]
Die Gesellschaft berücksichtigt nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Der Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen der Gesellschaft liegt nicht auf der Berücksichtigung bzw. der Integration nachhaltiger Aspekte, sodass nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen keine besondere Berücksichtigung finden. Eine Einbeziehung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist gegenwärtig auch nicht konkret geplant.
[Die Gesellschaft hat die nachfolgende Erklärung am 13.03.2023 angepasst. Die Änderungen sind im Wesentlichen klarstellender Natur.]
Die Gesellschaft hat als Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vergütungspolitik festzulegen, die mit einem wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar ist und keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzt. Sie hat Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in die bestehende Struktur des Risikomanagements integriert. So wird sichergestellt, dass keine unverhältnismäßig hohen Risiken eingegangen werden. So berücksichtigt die Gesellschaft im Rahmen ihres Investitionsprozesses auf Portfolioebene insbesondere Nachhaltigkeitsrisiken, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. In der Investitionsphase werden neben einer ausführlichen bautechnischen Prüfung und einer Standortanalyse (Gefährdungslage am Standort) auch aik-spezifische Nachhaltigkeitsaspekte (ökologische, energetische und soziale Aspekte) anhand eines Scoring Modells geprüft.
Außerdem berücksichtigt die Gesellschaft bei der Auswahl Ihrer Geschäftspartner auf Unternehmens- und Portfolioebene ethische Grundsätze. Dazu gehört, keine Verträge mit Geschäftspartnern abzuschließen, die auf EU-Sanktionslisten geführt werden. Darüber hinaus treten auch in der Bewirtschaftungsphase der Objekte und Portfolien unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsaspekte in den Vordergrund.
Die Erlöse der Gesellschaft, aus denen wiederum die Vergütung an die Mitarbeiter, insbesondere die variable Vergütung gezahlt wird, wird unter Beachtung dieser Nachhaltigkeitsrisiken erwirtschaftet.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände steht die Vergütungspolitik der Gesellschaft mit der Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Einklang.